Familienversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige gemäß § 10 SGB V (Ehegatten, Lebenspartner, die Kinder des Stammmitglieds sowie nunmehr auch die Kinder von familienversicherten Kindern)...
View ArticleDie Berechnung des Gesamteinkommens im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V bei...
Eine Familienversicherung setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Angehörigen kein Gesamteinkommen haben, das bestimmte Beträge übersteigt. Der Begriff des Gesamteinkommens gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5...
View ArticleKrankenversicherung für Studenten
Studenten sind in der Regel krankenversicherungspflichtig. Zusätzliche Einnahmen werden nur ausnahmsweise „verbeitragt“, wenn Einkünfte von mehr als 450,00 € erzielt werden und wöchentlich mehr als 20...
View ArticleFamilienversicherung für Stiefkinder
§ 10 Abs. 4 S. 1 SGB V setzt für die Einbeziehung von Stiefkindern in der Familienversicherung – anders als für Pflegekinder – voraus, dass die Kinder von dem Stammversicherten überwiegend unterhalten...
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